Modulare Qualifizierung Baugeräteführer - Modul 2 Wartung von Baumaschinen und Baugeräten

Zielgruppe

Personen, die zukünftig als qualifizierter Baugeräteführer arbeiten möchten.

Ihr Gewinn

  • Erfahrung bei der Wartung von Baumaschinen und Baugeräten

Arbeitsmarktrelevanz

Durch das VAZ werden verantwortungsbewusste und zuverlässige Baugeräteführer ausgebildet. Denn nur ausgebildetes Fachpersonal kann die Sicherheits- und Dienstleistungsbedürfnisse des Marktes bzw. der Kunden erfüllen.

Voraussetzung

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Körperlich und geistig geeignet
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch-Sprachkenntnisse mindestens B1

Teilnehmerzahl

max. 25 TN

Unterrichtszeiten

Montag - Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr

Gesamtstunden

70 UE (1 UE ≙ 45 min.) / 7 Tage

Inhalt

  • Gesundheitsschäden vorbeugen bei Wartungsarbeiten
  • Zuständigkeiten BG
  • Zuständigkeiten Gewerbeaufsicht
  • Arbeitsschutzvorschriften
  • Maßnahmen erste Hilfe in der Werkstatt
  • Unfallsituationen erkennen und vorbeugen
  • Umweltschäden vorbeugen
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen(Gifte, Dämpfe, Gase und sonstige Arbeitsstoffe)
  • Umgang mit elektrischem Strom
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Wartungsarbeiten / Störungssuche an Baumaschinen allgemein
  • Unterschiedliche Öle und andere Schmier- und Betriebsstoffe
  • Ersatzteile und deren Beschaffung
  • Rationeller Umgang mit Betriebsstoffen
  • Entsorgung alter Betriebsstoffe
  • Wartungsarbeiten, Störungssuche sowie Instandsetzungsarbeiten an
    Kranen, Bau-Kleingeräten, Erdbaumaschinen, Radladern in Theorie und Praxis

Ausbildungsfahrzeuge

Bagger, Radlader, Kleingeräte

Termine siehe Modul 31
Modulare Qualifizierung für

Kraftfahrer und Baugeräteführer!

Ausbildungsorte

92224 Amberg, Kümmersbrucker Straße 10
92421 Schwandorf, Bahnhofstraße 12 - 14
93057 Regensburg/Haslbach, Nabburger Str. 1
93413 Cham, Schützenstr. 14
92637 Weiden, Christian-Seltmann-Straße 21
94315 Straubing, Grillparzerstr. 3

Information

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Bildungsmaßnahme von den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten.