Modulare Qualifizierung Baugeräteführer - Modul 4 Arbeitssicherheit auf Baustellen
Zielgruppe
Personen, die zukünftig als qualifizierter Baugeräteführer arbeiten möchten.
Ihr Gewinn
- Arbeitssicherheit auf Baustellen
Arbeitsmarktrelevanz
Durch das VAZ werden verantwortungsbewusste und zuverlässige Baugeräteführer ausgebildet. Denn nur ausgebildetes Fachpersonal kann die Sicherheits- und Dienstleistungsbedürfnisse des Marktes bzw. der Kunden erfüllen.
Voraussetzung
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Körperlich und geistig geeignet
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch-Sprachkenntnisse mindestens B1
Teilnehmerzahl
max. 25 TN
Unterrichtszeiten
Montag - Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Gesamtstunden
30 UE (1 UE ≙ 45 min.) / 3 Tage
Inhalt
- Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht
- Wesentliche Bestimmungen geltender Arbeitsschutzgesetze
- Berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften der Träger, der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter - Betriebsanweisungen und Arbeitssicherheitsvorschriften bei Arbeitsabläufen
- Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen
- Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und Arbeitsstoffen ausgehen
- Unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen
- Maßnahmen der Ersten Hilfe
- Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz und Explosionsschutz
- Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte
Termine siehe Modul 33
Modulare Qualifizierung für
Kraftfahrer und Baugeräteführer!
Ausbildungsorte
92224 Amberg, Kümmersbrucker Straße 10
92421 Schwandorf, Bahnhofstraße 12 - 14
93057 Regensburg/Haslbach, Nabburger Str. 1
93413 Cham, Schützenstr. 14
92637 Weiden, Christian-Seltmann-Straße 21
94315 Straubing, Grillparzerstr. 3
Information
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Bildungsmaßnahme von den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten.